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Verhaltenskodex der
wenglor sensoric group

Die ausgezeichnete Reputation bei Kunden, Mitarbeitern und in der Öffentlichkeit sowie die Qualität von Produkten und Services verpflichtet wenglor zur Erfüllung von klaren Werten und ethischen Grundsätzen. Diese sind im Verhaltenskodex der wenglor sensoric group manifestiert.

1 Vorwort

Die wenglor sensoric group wächst als inhabergeführtes, mittelständisches Familienunternehmen seit Jahren kontinuierlich und genießt auch dank innovativer Produkte weltweit einen ausgezeichneten Ruf sowohl bei Kunden, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit als auch bei den eigenen Mitarbeitern. Diesen zu wahren ist ein zentrales Anliegen des Unternehmens. Die Marke und ihr Kern „wenglor – the innovative family“ beinhaltet bereits wichtige Aspekte des Denkens und Handelns. Dieses ist aber nicht nur durch wirtschaftliche Faktoren geprägt, sondern im Wesentlichen auch durch sozial und ethisch vertretbare sowie rechtskonforme Maxime bestimmt.

Mit diesem Verhaltenskodex bekennt sich die wenglor sensoric group zu den nachfolgend beschriebenen Ansprüchen und Regeln, die ein wirtschaftlich und sozial faires Miteinander ermöglichen. Immer sensibler werdende Themen unserer modernen Gesellschaft, wie beispielsweise soziale Verantwortung, Fairness, Korruption, Datenschutz oder Arbeitssicherheit stehen dabei im Fokus. Der Verhaltenskodex ist eine verpflichtende Richtlinie für jeden wenglor-Mitarbeiter. Verstöße gegen ihn werden nicht geduldet und im Rahmen der geltenden Rechtsprechung konsequent verfolgt und geahndet.

2 Verhaltenskodex

 
Verantwortliches und rechtmäßiges Handeln ist die Grundlage unseres langfristigen Unternehmenserfolgs. 

Alle Mitarbeiter der wenglor sensoric group (kurz: wenglor) sind persönlich für die Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der international geltenden Verhaltensrichtlinie verantwortlich. Es wird daher von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie sich über den Inhalt der Richtlinie informieren. Die Einhaltung dieser Regelungen prägt die Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und schafft Vertrauen in unsere Produkte. 

Besonders wenglor-Führungskräfte gewährleisten innerhalb ihres Verantwortungsbereiches die Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Grundsätze dieses Verhaltenskodexes. Sie sind daher verpflichtet, ihre Mitarbeiter über den Inhalt und die Bedeutung dieser Regelungen zu informieren, zu sensibilisieren und die Einhaltung der Regelungen zu prüfen. Darüber hinaus ist es bei der Kunden- und Lieferantenauswahl eine Voraussetzung, dass auch die potenziellen Geschäftspartner diese Regelungen einhalten. 

Rechtsverstöße können zu gravierenden Nachteilen für das Unternehmen führen. Mögliche Beispiele sind Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Zusätzlich könnte wenglor auch durch Reputationsschäden erheblich geschwächt werden. Häufig genügt bereits der bloße Anschein einer Rechtsverletzung zur Beeinflussung der Haltung von Kunden oder Geschäftspartnern. 

Aus diesen Gründen duldet wenglor keine Verstöße gegen die internen Richtlinien sowie gegen die gesetzlichen Vorgaben und verfolgt diese ungeachtet der hierarchischen Stellung eines Mitarbeiters. Schuldhafte Rechtsverletzungen von Mitarbeitern können daher arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Wenn aus Rechtsverstößen Schäden resultieren, kann dies zusätzlich eine persönliche Haftung des Mitarbeiters zur Folge haben. Des Weiteren können von Gerichten und Behörden Strafen oder Geldbußen verhängt werden. 

wenglor ist mit seinen Niederlassungen in über 20 Ländern vertreten. Die globalen Aktivitäten unterliegen demzufolge verschiedenen länderspezifischen und internationalen Rechtsvorschriften. Die in dieser Richtlinie genannten Vorschriften gelten allerdings weltweit an allen Standorten und für sämtliche Unternehmensbereiche der wenglor-Gruppe. 

Bei der Festlegung der aufgeführten Regelungen wurde stets beachtet, dass wenglor ein innovatives, international ausgerichtetes Familienunternehmen ist.
wenglor bekennt sich ohne Einschränkung zu den Grundsätzen des fairen und freien Wettbewerbs.

Die Unternehmensziele werden ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und unter Beachtung der geltenden Wettbewerbsregeln verfolgt. Deshalb verhält sich wenglor im Umgang mit Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Kunden stets kartellrechtskonform. Alle Mitarbeiter sind daher verpflichtet, die relevanten Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts einzuhalten.

Kartellverstöße können, beispielsweise in Form von Bußgeldern, Abschöpfung von Gewinnen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen, gravierende Folgen haben.
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Nicht toleriert werden insbesondere wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Nicht nur beim Vertrieb der Produkte, sondern auch in der Entwicklung sowie bei der Beschaffung von Vormaterialien steht wenglor mit weiteren Anbietern im Wettbewerb. In allen Fällen ist die wichtigste kartellrechtliche Grundregel: keine marktrelevanten Absprachen mit Wettbewerbern. Dabei ist schon der bloße Anschein eines Verstoßes zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist hierbei auf Messen und Branchentreffen geboten, bei denen man mit konkurrierenden Firmen in Kontakt tritt. 
wenglor setzt sich mit aller Entschlossenheit gegen Bestechung und Korruption ein. 

Korruption gefährdet den fairen Wettbewerb und stellt ein weltweites Problem dar. wenglor duldet bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern keinerlei Formen von Bestechung oder Handlungen, die den Eindruck unzulässiger Einflussnahme hervorrufen könnten.

Allen Mitarbeitern ist im geschäftlichen Verkehr das Fordern, Annehmen oder Gewähren von Vorteilen verboten, wenn dadurch Geschäftsabläufe in unzulässiger Weise beeinflusst werden sollen oder ein derartiger Eindruck entstehen könnte. Das gleiche gilt für Zuwendungen an nahestehende Personen, wie z. B. Familienmitglieder oder enge Freunde.

Korruption entsteht häufig durch Interessenkonflikte, also der Berührung privater Interessen und beruflicher Aktivitäten. Geschäftliche Entscheidungen dürfen daher nicht durch private oder persönliche Interessen beeinflusst werden. Entscheidungen werden lediglich auf Basis sachlicher Kriterien, z. B. nach Qualität, Preis oder Zuverlässigkeit und im Interesse des Unternehmens getroffen.
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Zwei grundlegende Faktoren der Korruptionsvermeidung sind Transparenz und Verlässlichkeit. Diese Faktoren sind bei jedem geschäftlichen Vorgang zu beachten. Sowohl interne als auch externe Datenerfassungen müssen dabei wahrheitsgemäß, korrekt und vollständig sein. 
wenglor hält sich strikt an die gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention.
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Wir kommen den gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention nach und beteiligen uns nicht an Geldwäscheaktivitäten. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einbeziehung von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel sofort an den CFO der Firmenzentrale zu melden. 
wenglor lehnt die Annahme von Geschenken mit einem unangemessen hohen Wert ab.

Generell ist es im geschäftlichen Alltag üblich, diverse kleine Aufmerksamkeiten oder Geschenke von einem Geschäftspartner zu erhalten. Wenn es sich dabei um Gelegenheitsgeschenke im allgemeinen Geschäftsverkehr bis zu einem geringen Gegenwert handelt, ist die Annahme erlaubt. Wenn das Geschenk oder die Leistung außerhalb des üblichen Rahmens liegen, muss der Mitarbeiter die Annahme ablehnen.

​​​​​​​Kein Mitarbeiter darf sich durch Geschenke zu unsachlichen Entscheidungen bei geschäftlichen Maßnahmen verleiten lassen. 
wenglor hält sich konsequent an geltende Datenschutzbestimmungen.

wenglor achtet darauf, dass sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt und nicht unbefugt weitergegeben werden. Die Mitarbeiter sind daher verpflichtet, derartige Daten vertraulich zu behandeln. In gleichem Maße achten wir die Geschäftsgeheimnisse unserer Geschäftspartner und Wettbewerber. 

In allen Geschäftsprozessen wird der Schutz der Persönlichkeitsrechte unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Anforderungen gewährleistet. Personenbezogene Angaben werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet und / oder der Betroffene damit einverstanden ist. 
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Darüber hinaus ist auch die Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der IT-Systeme elementar. Personen- und geschäftsbezogene Daten werden demzufolge mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung der geltenden nationalen Gesetze geschützt. 
wenglor baut auf starke Werte: Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität.

Wir legen Wert auf eine offene und wahrheitsgemäße Berichterstattung und Kommunikation zu den Geschäftsvorgängen des Unternehmens gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, staatlichen Institutionen und der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Jeder Mitarbeiter achtet darauf, dass sowohl interne als auch externe Berichte, Aufzeichnungen und andere Unterlagen der wenglor sensoric group in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regeln erstellt werden und somit stets vollständig, wahrheitsgemäß sowie zeitgerecht erfolgen.
Aufgrund der weltweiten Aktivitäten und bei der Erschließung neuer Märkte müssen verschiedenste gesetzliche Regeln des Außenwirtschafts-, Steuer- und Zollrechts eingehalten werden. 

Die Beachtung der steuer- und zollrechtlichen Vorschriften schafft Vertrauen bei unseren Kunden und den Finanzbehörden. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, kann das für wenglor erhebliche finanzielle Schäden und einen Reputationsschaden nach sich ziehen und auch der verantwortliche Mitarbeiter muss mit negativen Konsequenzen rechnen.

Die Erfüllung der Steuer- und Zollpflichten hat für wenglor einen hohen Stellenwert und somit bekennt sich wenglor ausdrücklich zur Einhaltung der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.
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Die internen Prozesse sind so zu gestalten, dass die durch die jeweilige wenglor-Gesellschaft zu entrichtenden Steuern und Zölle vollständig, korrekt und termingerecht ermittelt und an die zuständigen Finanzbehörden gezahlt werden. Hinweise auf Verletzungen von Steuer- und Zollvorschriften sind an die entsprechenden Ansprechpartner im Bereich Steuer- und Zollwesen zu melden.
Sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt werden.

Da besonders Innovationen die Grundlage für die Entwicklung und Herstellung von wenglor-Produkten darstellen, sind diese bestmöglich vor Nachahmung zu schützen. Hierzu nutzt wenglor die rechtlichen Möglichkeiten des Innovationsschutzes durch gewerbliche Schutzrechte, wie beispielsweise Patente oder Marken.

Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Entwicklungspartnern oder sonstigen Geschäftspartnern ist der Schutz von vertraulichen Informationen, Know-how und Betriebsgeheimnissen essentiell. Hierbei ist besonders beim Informationsaustausch in elektronischen Netzwerken Vorsicht geboten. In Abhängigkeit von der Bedeutung der Informationen sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, wie Geheimhaltungsvereinbarungen, abzuschließen. Fremdes Wissen nutzt wenglor dagegen nur, soweit es rechtmäßig oder aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt ist. Gewerbliche Schutzrechte Dritter sind zu respektieren und dürfen lediglich mit einer Genehmigung des Schutzrechtsinhabers genutzt werden.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter für den Schutz betrieblichen Eigentums verantwortlich. Arbeitsmittel oder sonstige Gegenstände des Unternehmens dürfen grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Sie sind vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Missbrauch zu schützen.
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Ein weiterer Punkt ist die elektronische Datenverarbeitung, welche einen wichtigen Bestandteil der Firma darstellt. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die durch die IT erlassenen Schutzvorschriften zu beachten und sich aktiv für deren Einhaltung einzusetzen.
Vielfalt und Einzigartigkeit der Mitarbeiter sind der Motor für die Innovationskraft von wenglor. 

Zwischen den Mitarbeitern und im Kontakt mit Geschäftspartnern legt wenglor Wert auf ein von Respekt, Vertrauen, Toleranz und Fairness geprägtes Arbeitsverhältnis. Die Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeit jedes Einzelnen werden dabei jederzeit respektiert. 
Jede Arbeitsleistung innerhalb der wenglor-Gruppe muss freiwillig erbracht werden. Aus diesem Grund wird jede Form von Zwangsarbeit und Kinderarbeit abgelehnt. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung nach Maßgabe der staatlichen Regelungen wird stets beachtet. 

Des Weiteren darf niemand wegen seiner ethnischen Herkunft, seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Dies gilt für die Einstellung neuer Mitarbeiter, für Mitarbeiter im bestehenden Arbeitsverhältnis sowie für die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter. Hierfür sind ausschließlich Leistung, Persönlichkeit, Fähigkeiten und Eignung entscheidend. 

Sexuelle Belästigungen und alle weiteren Formen der Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Täter sein Verhalten für akzeptabel hält oder der Betroffene die Möglichkeit hat, sich der Belästigung zu entziehen. 

Darüber hinaus übernimmt wenglor Verantwortung für die Umwelt. Nachhaltiges Wirtschaften ist Voraussetzung für einen dauerhaften Erfolg. Umweltrechtliche Vorschriften sind daher während des gesamten Produktlebenszyklus zu beachten. 
Die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Erhalt der Gesundheit haben für uns höchste Priorität.

wenglor achtet auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Standards für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen sind die Mitarbeiter verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften und internen Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umzusetzen. 

Den Führungskräften kommt dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu. Darüber hinaus stellen sie sicher, dass die an einer Anlage tätigen Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und unterwiesen sind. 

wenglor orientiert sich an den Grundsätzen, sich für eine umweltverträgliche Produktgestaltung zu engagieren, die Umweltauswirkung zu reduzieren, die Energie- und Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern und als Vorbild zu etablieren. 
Bei allen Standorten der wenglor sensoric group mit Arbeitsplätzen außerhalb der gewöhnlichen Büroumgebung, wie beispielsweise der Produktion, muss ein Mitarbeiter für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit sowie für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes in diesem Bereich verantwortlich sein. 

Jeder Mitarbeiter muss seine beruflichen Aufgaben mit seinen physischen und psychischen Möglichkeiten ausführen können. 
Jeder Mitarbeiter erhält eine faire Vergütung.
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Die Vergütung orientiert sich an der beruflichen Leistung des jeweiligen Mitarbeiters. Der gewährte Lohn darf niemals unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen und muss ausreichen, um die Grundbedürfnisse zu befriedigen. Die Entlohnung sowie sonstige Bestandteile entsprechen mindestens dem jeweiligen nationalen und lokalen Niveau und beachten die gesetzlichen Regelung des jeweiligen Wirtschaftsbereichs bzw. der Region zum Mindestlohn. 

3 Compliance Hinweisgebersystem

Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, den wenglor-Verhaltenskodex einzuhalten. Fehlverhalten und Verstöße gegen den Verhaltenskodex und die geltenden gesetzlichen Vorgaben werden nicht toleriert. Die wenglor sensoric group geht allen Hinweisen nach und ergreift Abhilfemaßnahmen, soweit dies erforderlich ist. Bei der Durchführung notwendiger Maßnahmen wird dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit gefolgt. In jedem Einzelfall wird somit geprüft, welche Konsequenzen angemessen, geeignet und erforderlich sind. Schuldhafte Rechtsverletzungen können in Abhängigkeit des jeweiligen Fehlverhaltens demzufolge arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen (vgl. Kapitel 2.1 Verantwortung der Mitarbeiter).
Bei wenglor wird großen Wert auf eine ehrliche und offene Kommunikationskultur gelegt. Daher können Mitarbeiter Verstöße gegen den wenglor-Verhaltenskodex, Straftaten, Missstände und Risiken vertrauensvoll und direkt bei ihrem Vorgesetzten ansprechen.
Darüber hinaus haben Mitarbeiter und externe Hinweisgeber die Möglichkeit, das wenglor-Compliance Hinweisgebersystem zu nutzen. Über diesen sicheren Kanal können Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Hinweise zu Missständen gemeldet werden, ohne, dass nach bestem Wissen handelnde Hinweisgeber negative Folgen zu befürchten haben.
Eine Meldung kann telefonisch oder per E-Mail über die nachfolgenden Kontaktdaten abgegeben werden. Die hier veröffentlichten Kontaktdaten gelten als „interner Meldekanal“ und werden von einer unabhängigen Stelle verarbeitet. So wird die Vertraulichkeit Ihres Anliegens gewahrt.

Eine Meldung können Sie abgeben über:
Telefon:              +49 (0) 7542 949 21 00 90
E-Mail:                whistleblowing.wenglor@ddsk.de

Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie hier.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen/ Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Häufig gestellte Fragen:

Insofern Sie gegenüber unserer internen Meldestelle Ihren Namen im Rahmen der Meldung offenlegen, haben Sie die Möglichkeit, ihr gegenüber auf die Anonymität hinzuweisen. Ihr Name wird gegenüber unserer Organisation nicht offengelegt. Im Gegenzug kann jedoch unsere interne Meldestelle Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme, bspw. bei Rückfragen oder Statusmeldungen verwenden.
Sie können eine Meldung alternativ auch ohne die Angabe personenbezogener Daten durchführen. Dies können Sie bei Verwendung unseres internen Meldekanals über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer erreichen oder über die Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse zu Ihrer Person.
Aus Ihrer Meldung erwachsen Ihnen keine Nachteile. Maßnahmen, die sich aufgrund einer Meldung gegen Sie richten, wie bspw. Abmahnung, Kündigung, Suspendierung oder Versetzung, Diskriminierung, Gehaltskürzung, negative Leistungsbewertung oder Mobbing, sind nicht zulässig und werden mit rechtlichen Sanktionen geahndet.
Sofern Sie bewusst Falschmeldungen abgeben, um Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schädigen oder zu verunglimpfen, kann dies arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Melden Sie daher potenzielle Regelverstöße, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.
Bei Hinweisen handelt es sich um die Mitteilung von Informationen zu Verstößen gegen Gesetze oder geltende Regeln, die sich in (Reputations-) Schäden, Bußgeldern oder Strafen auswirken können. Auswirkungen soll durch die Möglichkeit, tatsächlich vorgefallenen, potenziellen und versuchten Verstößen durch Hinweise zu begegnen, entgegengewirkt werden.
Umfasst sein können:
  • tatsächliche, also bereits begangene und vorgefallene Verstöße
  • potenzielle, wahrscheinlich begangene Verstöße
  • Versuche, Verstöße zu verschleiern
Nicht alles, was einen persönlich am Arbeitsplatz stört, ist für eine Meldung im Sinne des Compliance Hinweisgebersystems geeignet. So sollte persönliche Unzufriedenheit über den Vorgesetzten deeskaliert werden. Auch allgemeine Meinungsäußerungen oder Gerüchte ohne konkreten Bezug oder glaubwürdige Informationen zu Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien oder rechtswidrigen Handlungen sind folglich keine Angelegenheiten, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden sollen. Genauso wenig wie Privatangelegenheiten oder persönliche Streitigkeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich von wenglor fallen.
Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze, geltende Regelungen und interne Richtlinien eines Unternehmens sollen dann gemeldet werden, wenn sie mit einem hohen Risikopotenzial für das Unternehmen, Unternehmensangehörige sowie für Kunden einhergehen.
Sofern ein vermuteter Verstoß gemeldet werden soll, muss sichergestellt werden, dass der Inhalt der Meldung auch von einer fachfremden Person (bspw. Ombudsfrau/-mann) nachvollzogen werden kann.
Inhaltlich muss sich die Meldung daher an folgenden Fragestellungen orientieren:
Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Was? Was ist passiert? Was ist der genaue Sachverhalt? Was ist der Schwerpunkt der Meldung?
Wer? Wer ist am Vorfall beteiligt (bspw. Personen, Abteilungen und/oder Geschäftspartner) und wer wurde bereits darüber informiert?
Wann? Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten bereits auf?
Verhaltenskodex der wenglor sensoric group
Verhaltenskodex der wenglor sensoric group (578 KB)

Der Verhaltenskodex der wenglor sensoric group manifestiert die Werte und ethischen Grundsätze, zu deren Erfüllung sich das Unternehmen verpflichtet.

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