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Compliance

Die ausgezeichnete Reputation bei Kunden, Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit sowie die Qualität von Produkten und Services verpflichten wenglor zur Erfüllung von klaren Werten und ethischen Grundsätzen. Diese sind im Code of Conduct der wenglor sensoric group sowie im Supplier Code of Conduct manifestiert.

Code of Conduct

Die wenglor-Gruppe als inhabergeführtes, mittelständisches Familienunternehmen wächst seit Jahren kontinuierlich und genießt auch durch ihre innovativen Produkte weltweit einen ausgezeichneten Ruf sowohl bei Kunden, Geschäftspartnern, in der Öffentlichkeit und auch bei den eigenen Mitarbeitenden. Diesen zu wahren ist ein zentrales Anliegen des Unternehmens. Die Marke und ihr Kern „wenglor - the innovative family“ beinhalten bereits wichtige Aspekte des Denkens und Handelns. Dieses ist neben wirtschaftlichen Faktoren auch stark durch sozial und ethisch vertretbare sowie rechtskonforme Maxime geprägt.

Mit diesem Code of Conduct bekennt sich die wenglor sensoric group zu den nachfolgend beschriebenen Ansprüchen und Richtlinien, die ein wirtschaftlich und sozial faires Miteinander ermöglichen. Zentrale Themen unserer modernen Gesellschaft, wie beispielsweise soziale Verantwortung, Fairness, Korruption, Datenschutz oder Arbeitssicherheit stehen dabei im Fokus. Der Verhaltenskodex ist eine verpflichtende Richtlinie für alle wenglor-Mitarbeitenden. Verstöße gegen ihn werden nicht geduldet und im Rahmen der geltenden Rechtsprechung konsequent verfolgt und geahndet.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Code of Conduct der wenglor sensoric group
Code of Conduct der wenglor sensoric group (1 MB)
Der Code of Conduct der wenglor sensoric group manifestiert die Werte und ethischen Grundsätze, zu deren Erfüllung sich das Unternehmen verpflichtet.

Supplier Code of Conduct

Die wenglor sensoric group bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Verantwortungsvolles Handeln ist fest in unseren Prozessen, insbesondere auch im Rahmen der Beschaffung, integriert. Daher erwarten wir dies auch von all unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Diese haben wir auch in unserem wenglor Code of Conduct für unsere Mitarbeitende festgehalten. 

Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen. 

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen. 

Die Geschäftspartner der wenglor sensoric group gestalten mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen maßgeblich den Unternehmenserfolg mit. wenglor setzt auf eine beständige und partnerschaftliche Zusammenarbeit und enge Kooperationen. Wir sind uns unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung und den Auswirkungen unseres Handelns bewusst und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Supplier Code of Conduct der wenglor sensoric group
Supplier Code of Conduct der wenglor sensoric group (1 MB)
Der Supplier Code of Conduct der wenglor sensoric group manifestiert die Werte und ethischen Grundsätze, zu deren Erfüllung das Unternehmen seine Lieferanten und Partner verpflichtet.

Compliance Hinweisgebersystem

Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, den wenglor-Verhaltenskodex einzuhalten. Fehlverhalten und Verstöße gegen den Verhaltenskodex und die geltenden gesetzlichen Vorgaben werden nicht toleriert. Die wenglor sensoric group geht allen Hinweisen nach und ergreift Abhilfemaßnahmen, soweit dies erforderlich ist. Bei der Durchführung notwendiger Maßnahmen wird dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit gefolgt. In jedem Einzelfall wird somit geprüft, welche Konsequenzen angemessen, geeignet und erforderlich sind. Schuldhafte Rechtsverletzungen können in Abhängigkeit des jeweiligen Fehlverhaltens demzufolge arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen (vgl. Kapitel 2.1 Verantwortung der Mitarbeiter).
Bei wenglor wird großen Wert auf eine ehrliche und offene Kommunikationskultur gelegt. Daher können Mitarbeiter Verstöße gegen den wenglor-Verhaltenskodex, Straftaten, Missstände und Risiken vertrauensvoll und direkt bei ihrem Vorgesetzten ansprechen.
Darüber hinaus haben Mitarbeiter und externe Hinweisgeber die Möglichkeit, das wenglor-Compliance Hinweisgebersystem zu nutzen. Über diesen sicheren Kanal können Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Hinweise zu Missständen gemeldet werden, ohne, dass nach bestem Wissen handelnde Hinweisgeber negative Folgen zu befürchten haben.
Eine Meldung kann telefonisch oder per E-Mail über die nachfolgenden Kontaktdaten abgegeben werden. Die hier veröffentlichten Kontaktdaten gelten als „interner Meldekanal“ und werden von einer unabhängigen Stelle verarbeitet. So wird die Vertraulichkeit Ihres Anliegens gewahrt.

Eine Meldung können Sie abgeben über:
Telefon:              +49 (0) 7542 949 21 00 90
E-Mail:                whistleblowing.wenglor@ddsk.de

Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie hier.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen/ Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Häufig gestellte Fragen:

Insofern Sie gegenüber unserer internen Meldestelle Ihren Namen im Rahmen der Meldung offenlegen, haben Sie die Möglichkeit, ihr gegenüber auf die Anonymität hinzuweisen. Ihr Name wird gegenüber unserer Organisation nicht offengelegt. Im Gegenzug kann jedoch unsere interne Meldestelle Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme, bspw. bei Rückfragen oder Statusmeldungen verwenden.
Sie können eine Meldung alternativ auch ohne die Angabe personenbezogener Daten durchführen. Dies können Sie bei Verwendung unseres internen Meldekanals über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer erreichen oder über die Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse zu Ihrer Person.
Aus Ihrer Meldung erwachsen Ihnen keine Nachteile. Maßnahmen, die sich aufgrund einer Meldung gegen Sie richten, wie bspw. Abmahnung, Kündigung, Suspendierung oder Versetzung, Diskriminierung, Gehaltskürzung, negative Leistungsbewertung oder Mobbing, sind nicht zulässig und werden mit rechtlichen Sanktionen geahndet.
Sofern Sie bewusst Falschmeldungen abgeben, um Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schädigen oder zu verunglimpfen, kann dies arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Melden Sie daher potenzielle Regelverstöße, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.
Bei Hinweisen handelt es sich um die Mitteilung von Informationen zu Verstößen gegen Gesetze oder geltende Regeln, die sich in (Reputations-) Schäden, Bußgeldern oder Strafen auswirken können. Auswirkungen soll durch die Möglichkeit, tatsächlich vorgefallenen, potenziellen und versuchten Verstößen durch Hinweise zu begegnen, entgegengewirkt werden.
Umfasst sein können:
  • tatsächliche, also bereits begangene und vorgefallene Verstöße
  • potenzielle, wahrscheinlich begangene Verstöße
  • Versuche, Verstöße zu verschleiern
Nicht alles, was einen persönlich am Arbeitsplatz stört, ist für eine Meldung im Sinne des Compliance Hinweisgebersystems geeignet. So sollte persönliche Unzufriedenheit über den Vorgesetzten deeskaliert werden. Auch allgemeine Meinungsäußerungen oder Gerüchte ohne konkreten Bezug oder glaubwürdige Informationen zu Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien oder rechtswidrigen Handlungen sind folglich keine Angelegenheiten, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden sollen. Genauso wenig wie Privatangelegenheiten oder persönliche Streitigkeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich von wenglor fallen.
Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze, geltende Regelungen und interne Richtlinien eines Unternehmens sollen dann gemeldet werden, wenn sie mit einem hohen Risikopotenzial für das Unternehmen, Unternehmensangehörige sowie für Kunden einhergehen.
Sofern ein vermuteter Verstoß gemeldet werden soll, muss sichergestellt werden, dass der Inhalt der Meldung auch von einer fachfremden Person (bspw. Ombudsfrau/-mann) nachvollzogen werden kann.
Inhaltlich muss sich die Meldung daher an folgenden Fragestellungen orientieren:
Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Was? Was ist passiert? Was ist der genaue Sachverhalt? Was ist der Schwerpunkt der Meldung?
Wer? Wer ist am Vorfall beteiligt (bspw. Personen, Abteilungen und/oder Geschäftspartner) und wer wurde bereits darüber informiert?
Wann? Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten bereits auf?
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