Software Produkt Lizenz
Lesen Sie die Vertragsbedingungen und Voraussetzungen, bevor Sie dieses Software-Produkt installieren. Die Installation bestätigt, dass Ihre Firma alle Vertragsbedingungen und Bestimmungen als Lizenzinhaber akzeptiert. Stimmt Ihre Organisation mit den Vertragsbestimmungen nicht überein, dann fahren Sie nicht mit der Installation fort, geben Sie sofort das Software-Produkt und alle dazugehörigen Medien, wie Handbücher und Dokumentationen an wenglor sensoric GmbH ('wenglor'), wenglor Straße 3, 88069 Tettnang, Deutschland, zurück.
1. Lizenzbewilligung
Gemäß den Vertragsbedingungen, bewilligt wenglor dem Lizensinhaber einen nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz, um dieses Software-Produkt zu benutzen. Das Software-Produkt wird in Computern "benutzt" wenn es auf eine temporäre Memory (z.b. RAM) geladen wurde oder in einer permanenten Memory (z.b. Harddisk, CD-ROM, oder anderen Speichergeräten) dieses Computers, geladen wurde. Der Lizenzinhaber hat nicht das Recht das Software-Produkt an Dritte zu übergeben, zu verkaufen, zu unter lizenzieren oder auf eine andere Art und Weise zu verbreiten, oder seine Rechte abzutreten ohne die vorausgegangene schriftliche Erlaubnis von wenglor. Jegliche Übertragung ohne vorherige schriftliche Erlaubnis ist ungültig.
2. Copyright
Dieses Software-Produkt durch das Deutsche Copyright-Gesetz und internationalen Gesetzen geschützt. Die bezieht sich auch auf die internationale Gesetzgebung und in Deutschland hinsichtlicht des geistigen Eigentums der Software. Alle Titel und Copyrights in und für dieses Software-Produkt (einschließlich, jedoch nicht nur von allen Kopieb, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text, und "Applets", die in der Sofort eingearbeitet sind ), die dazugehörigen gedruckten Materialien und irgendwelche Kopien dieser Software-Produkt sind das Eigentum von wenglor. Lizenzinhaber darf das Software-Produkt nicht verändern, dekompilieren oder auseinanderbauen, er darf das Produkt nicht neu auf der Basis dieses Produktes weiterentwickeln. Ohne Vertragsbruch hinsichtlich des Verzichts der Lizenz oder dem Copyright von wenglor, darf der Lizenzinhaber nur eine Kopie der Software-Produkt für den Backup oder aus Archivierungsgründen erstellen.
3. Haftungsbeschränkung
wenglor garantiert, dass alle Funktion des Software-Produkts, wie in der Dokumentation, die dem Lizenzinhaber von Microscan zur Verfügung gestellt wurden, beschrieben funktionieren. Dies bezieht sich auf eine Zeitspanne von neunzig (90) Tagen ab Lieferung an den Lizenzinhaber. Diese Garantie bezieht sich nur auf die erste Ausgabe der Software. Spätere Installationen betreffend Patches, Upgrades, etc. zum Software-Produkt sind unter dieser Garantie ausgeschlossen, können jedoch durch eine separate Wartungsvereinbarung oder Unterstützungsvereinbarung zwischen wenglor und dem Lizenzinhaber abgeschlossen werden. Nach einem schriftlichen Hinweis, während der Garantiezeit muss wenglor auf eigene Kosten jegliche nicht Konformität korrigieren, entweder durch eine Reparatur oder einem neuen Gerät. Diese Option bleibt die Entscheidung von wenglor. DIE VORANGEHENDE GARANTIE, IST DANN HINFÄLLIG; WENN DER LIZENZINHABER DAS SOFTWARE-PRODUKT VERÄNDERT ODER MODIFIZIERZT. WENGLOR LEHNT HIERMIT JEGLICHE ANDERE GARANTIEN HINSICHTLICH DES SOFTWARE-PRODUKTS AB, ABSICHTLICH ODER UNABSICHTLICH, EINSCHLIEßLICH UND OHNE BEGRENZUNG MARKTÜBLICHE GARANTIEN ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINE BESTIMMTE ANWENDUNG. IN KEINEM FALL HAFTET WENGLOR DEM LIZENSINHABER ODER EINER DRITTEN PARTEI GEGENÜBER FÜR INDIREKTEN-, ZUFÄLLIGEN-, SPEZIELLEN- ODER FOLGESCHÄDEN.
4. wenglor’s Rechtmittel
Alle Materialien, die in diesem Vertrag für den Lizenzinhaber bestimmt sind und ein Nichterfüllen konstituieren, berechtigt wenglor die Lizenz zurückzufordern. Bei der Beendigung der Lizenz, darf der Lizenzinhaber die Software-Produkt nicht mehr benutzen, und alle Kopien des Software-Produkts zusammen mit allen dazugehörigen Medien, Handbücher und Dokumentation müssen sofort an wenglor zurückgegeben werden. Der Lizenzinhaber bestätigt hiermit, dass Vertragsbruch oder das Nichteinhalten dieses Vertrages, wenglor Schaden zufügt, wobei hier die Quantität des Schadens schwer zu beurteilen ist. Entsprechend erklärt sich der Lizenzinhaber damit einverstanden, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, durch das Gesetz zur Verfügung stehen, sollen die Rechtsmittel für wenglor betreffend dieses Vertrages hinsichtlich Lizenzinhaber das Recht eines Unterlassungsanspruchs und /oder spezifische Leistungen, ohne dass wenglor eine Übereinkommen hinterlegt, einschließen. Lizenzinhaber verzichten auf das Recht, dass solche Unterlassungsansprüche oder spezifische Leistungsansprüche vorgetragen sich nicht auf wenglor beziehen, einschließlich Auseinandersetzungen die Schaden zufügen könnten oder andere Rechtsmittel, die adäquate sein könnten.
5. Angewendetes Gesetz und Gerichtsstand
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag dem deutschen Recht unterliegt und wird in Übereinstimmung des entsprechenden Rechts ausgelegt. Alle gerichtlichen Vorgehen, die sich auf diesen Vertrag ergeben oder damit verbunden sind, können auf dem Amtsgericht Tettnang eingereicht werden und der Lizenzinhaber stimmt zu, das Rechtssystem dieses Gerichtes anzuerkennen. Die obsiegende Partei in solch einem gerichtlichen Vorgehen, ist berechtigt, alle Rechtsanwaltskosten und andere aus dem gerichtlichen Vorgehen erstanden Kosten von der anderen Partei einzufordern.