Sachkundiger
Ein Sachkundiger hat ausreichend Kenntnisse über Montage, Anschluss und Anwendung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen. Er muss mit den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik so gut vertraut sein, dass er abschätzen kann, wie arbeitssicher der Zustand dieser Schutzeinrichtungen in Verbindung mit kraftbetriebenen Arbeitsmitteln ist. Siehe dazu auch ZH 1/597 und ZH 1/281.