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Training

Schulungsbedingung

At the moment we offer regulary customer trainings only in german language at our headquaters in Tettnang. For your personal demands please contact your direct partner.

1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Schulungsbedingungen gelten zwischen der wenglor sensoric elektronische geräte gmbh – im Folgenden wenglor genannt – und ihren Auftraggebern, Schulungsteilnehmern, Seminarteilnehmern u.ä. – im Folgenden Auftraggeber genannt – für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Workshops – im Folgenden Schulungen genannt. Für die Schulungen der wenglor sensoric elektronische geräte gmbh sind ausschließlich diese Schulungsbedingungen Vertragsgrundlage. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis der wenglor sensoric elektronische geräte gmbh, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2) Vertragsabschluss
Die Schulungsangebote von wenglor sind unverbindlich und freibleibend. Anmeldungen haben vor Schulungsbeginn schriftlich zu erfolgen. Die Anmeldung ist für den Auftraggeber verbindlich. Mit der Anmeldung werden durch den Auftraggeber die vorliegenden Schulungsbedingungen als Vertragsgrundlage anerkannt. Die Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften elektronisch erfasst und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Abgabe der Anmeldung hiermit ein verstanden. Der Schulungsvertrag kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung durch wenglor an den Auftraggeber zustande. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den wenglor nicht zu vertreten hat, z. B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten u.a., behält es sich wenglor vor Schulungen abzusagen bzw. zu verschieben. Dies gilt auch für den Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl. Der Auftraggeber wird dann unverzüglich dar über informiert. Bei einer Absage der Schulung seitens wenglor werden angefallene Schulungsgebühren an den Auftraggeber zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen gegen wenglor ausdrücklich nicht. wenglor behält es sich vor, in Ausnahmefällen einen Wechsel des Schulungspersonals, inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen im Rahmen der Schulung vorzunehmen.

3) Teilnehmerzahl
Um eine effektive Schulung aller Teilnehmer zu gewährleisten, liegt die Teilnehmerzahl bei Standardseminaren bei mind. fünf Schulungsteilnehmern. Liegt die Teilnehmerzahl unter dieser Mindestzahl, ist wenglor berechtigt das Seminar abzusagen bzw. zu verschieben.


4) Unterkunft
wenglor organisiert auf Wunsch des Auftraggebers gerne auch die Durchführung von Hotelbuchungen in dessen Auftrag. Hotelrechnungen sind am Abreisetag vom Auftraggeber selbst zu begleichen.


5) Veranstaltungsort
Die Seminare werden im Vertriebs-, Logistik- und Schulungszentrum von wenglor in Tettnang durchgeführt. Auf Grund gesonderter Vereinbarungen können Schulungen auch bei Auftraggebern stattfinden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet geeignete Räumlichkeiten und die technischen Vorraussetzungen zum vereinbarten Schulungstermin zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage sein, behält sich wenglor vor, den Veranstaltungsort in das wenglor Schulungsgebäude zu verlegen, soweit dafür Vakanzen bestehen. Wenn nicht, behält es sich wenglor vor die Schulung zu verschieben oder abzusagen.


6) Vorkenntnisse
Für den Fall, dass für die Schulungen Vorkenntnisse erforderlich sind, wird der Auftraggeber mit Ausschreibung der Schulung von wenglor auf die Notwendigkeit hingewiesen. Es liegt dann ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, dass bei den Teilnehmern die notwendigen Vorkenntnisse vorhanden sind. Grundvoraussetzung sind PC-Grundkenntnisse.

7) Leistungen
Es sind folgende Leistungen in den Schulungsgebühren inbegriffen:
Trainer Schulungsunterlagen, Benutzung der Trainingssysteme und notwendigen EDV, Tagungsgetränke, Mittagsverpflegung

8) Copyright
In den Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Informationen enthalten. Alle Rechte bleiben wenglor vorbehalten. Die Aufnahme in datenverarbeitende Medien, die Übersetzung, der Nachdruck, die Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teile der Seminarunterlagen sind untersagt.

9) Seminarerfolg
wenglor beschäftigt im Rahmen seiner Schulungen qualifiziertes Schulungspersonal. Alle Schulungen wer den auf modernen Systemen durchgeführt. Es wird Wert darauf gelegt immer den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Es ist kein Erfolg geschuldet, da dieser vom Einsatz und den Vorkenntnissen der Schulungsteilnehmer abhängt.

10) Teilnahmebestätigung
Nach Abschluss der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer eine Bestätigung über die Teilnahme.

11) Preise
Sämtliche Gebühren verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Schulungsgebühr wird mit Rechnungsstellung fällig und ist bis sieben Tage vor Schulungsbeginn zu bezahlen.

12) Rücktrittsrecht
Von Seiten des Auftraggebers ist ein Rücktritt nur bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn bei wenglor kostenfrei möglich. Danach ist die volle Schulungsgebühr zu entrichten. Der Rücktritt muss schriftlich per Brief, Fax oder per Mail erfolgen und spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn bei wenglor eingegangen sein. Der Rücktritt wird dann umgehend nach Eingang bei wenglor durch wenglor bestätigt. Es ist die Entsendung einer Ersatzperson möglich.
Fallen Stornierungsgebühren, z.B. für Hotelreservierungen an, so sind diese in voller Höhe unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Auftraggeber zu tragen.

13) Haftung
Für durch die Unachtsamkeit des Auftraggebers bzw. Teilnehmers verursachte Unfälle oder Diebstähle wird von wenglor keinerlei Haftung übernommen.

14 Hinweis und Kenntnisnahmebestätigung
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der wenglor sensoric elektronische geräte gmbh. Dem Auftaggeber ist die Verwendung der allgemeinen Schulungsbedingungen von wenglor bekannt. Beide Bedingungen werden mit verbindlicher Buchung der Schulung vom Auftraggeber akzeptiert.

15) Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Schulungsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in einem abgeschlossnen Vertrag unter Hinzuziehung der allgemeinen Schulungsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt beachtet hätten. Anwendbar sind auf das Vertragsverhältnis alle hier vorliegenden Bestimmungen sowie ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Tettnang. Für sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung, besondere Zusicherungen oder Abmachungen darstellen, gilt, dass diese schriftlich niederzulegen sind und nur dann rechtliche Geltung erlangen.

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Schulungsbedingungen.pdf

Sprache: deutsch

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